Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und dem Reiseveranstalter OZIAN UG (haftungsbeschränkt) Im Folgenden wird OZIAN UG (haftungsbeschränkt) nur als Reiseveranstalter genannt.
1. Umfang der Leistungen
Für den Umfang der Leistungen des Reiseveranstalters sind im Allgemeinen die Beschreibungen in den Veröffentlichungen verbindlich. Genaue Angaben sind der aktuellen Tourbeschreibung zu entnehmen. Nebenabsprachen bedingen der schriftlichen Form. Aufgrund der Art der Reise kann es zu Abweichungen des vorgesehenen Tourverlaufes kommen. Bei Buchung von Leistungen anderer Anbieter kann es zu Änderungen kommen wenn zum Zeitpunkt der Buchung eine Nichtverfügbarkeit vorliegt. Hierbei wird der Reiseveranstalter sich stets um eine passende Alternative bemühen. Eine Änderung, die sich aus besagten Gründen ergibt, führt zu keiner Reisepreisminderung oder Erstattung.
2. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden mit der Bestätigung/Rechnung über den Abschluss des Vertrages. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Reiseveranstalter vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist von 10 Tagen die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
4. Zahlung des Reisepreises
Mit Zugang der Bestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig. Weitere 40% sind bis 2 Monate vor Reisebeginn fällig. Der Restbetrag eingehend einen Monat vor der Abreise. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen (§ 651r BGB) wird der Reiseveranstalter für die Reisenden einen Sicherungsschein zukommen lassen.
5. Rücktritt durch den Reisenden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form bei dem Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter von dem Kunden eine angemessene Entschädigung und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Hierfür sind folgende prozentuale Sätze des Reisepreises maßgeblich:
Ab Tag 10 nach Vertragsabschluss 20% ; Bis 60 Tage vor Reisebeginn 40% ; Bis 30 Tage vor Reisebeginn 60% ; Bis 14 Tage vor Reisebeginn 80% ; Zwischen 7 Tagen vor – bis zum Nichterscheinen bei Reisebeginn 100%
Bei zusätzlich gebuchten Leistungen, wie Hotels und Aktivitäten versucht der Reiseveranstalter dem Kunden eine Erstattung zu den Bedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters zu gewährleisten. Der Reiseveranstalter empfiehlt auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung am freien Markt abzuschließen. Andernfalls kommt der Kunde für die Stornokosten selbst auf.
6. Ersatzperson
Kann der Kunde die Reise nicht antreten, so hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder aus organisatorischen Gründen die Teilnahme nicht möglich ist. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann von der Durchführung der Reise zurücktreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Reise bis vier Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Sollte keine Mindestteilnehmerzahl angegeben sein dann müssen mindestens 2 KFZ und 4 Personen teilnehmen um diese zu erreichen. Ein Rücktritt ist spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens nach zwei Wochen der Absage.
8. Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung
8.1.Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht, insbesondere für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
8.2.Die vertragliche Haftung von dem Reiseveranstalter ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden der Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Kunden über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften vor Reiseantritt zu belehren. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist der Reiseveranstalter hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Konsequenzen, die sich durch Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie nachweislich durch eineFalsch- oder Nichtinformation von dem Reiseveranstalter bedingt sind.
10. Reiseveranstalter
OZIAN UG (haftungsbeschränkt)
Zeisigstraße 68
26817 Rhauderfehn